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Bundestag beschließt Schutz gegen Missbrauch von 0190-Nummern

Künftig Registrierpflicht für Dialer-Programme

06.06.2003 - Der Bundestag hat am Donnerstag einstimmig ein Gesetz beschlossen, mit dem Verbraucher vor dem Missbrauch von 0190- und 0900-Nummern geschützt werden sollen.

Politiker aller Parteien betonten demnach, dieses Gesetz sei wichtig, um die Rechte der Verbraucher zu wahren. Die Opposition kritisierte aber, die Regelungen gingen teilweise noch nicht weit genug und müssten daher ergänzt werden.

Zum Schutz der Verbraucher sollen unter anderem die Anrufkosten für 0190- und 0900-Nummern auf maximal 2 Euro pro Minute begrenztwerden. Außerdem werden solche teuren Verbindungen künftig nach einer Stunde automatisch getrennt. Die Anbieter werden darüber hinaus verpflichtet, den Preis vor Beginn der Verbindung anzugeben. Diese Pflicht gilt nach einer Übergangsfrist von einem Jahr auch für Mehrwertdienstleistungen im Mobilfunk.

Bekämpft wird auch der Missbrauch von Dialern, die sich bislang oft vom Nutzer unbemerkt im Computer installieren und teure 0190-Nummern einwählen konnten. Vorgesehen ist künftig eine Registrierpflicht für solche Programme.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, es soll im Juli in Kraft treten.

(Georg Stanossek)

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