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VATM kritisiert neues DSL-Entgelt

Telekom darf 0,63 EUR für Übertragung von 10 Kbit/s erheben

23.09.2003 - Die Deutsche Telekom AG darf einer Meldung des Wirtschaftsdienstes vwd zufolge DSL-Anbietern ein neues Vorleistungsentgelt abverlangen.

Die RegTP bestätigte am Montag, dass ein entsprechender Antrag des Ex-Monopolisten genehmigt wurde. Demnach kann die Telekom künftig volumenabhängige Preise berechnen, wenn sie DSL-Verbindungen von ihren Endkunden in die Netze anderer Anbieter leitet. Bisher stellte sie die Kosten dafür den Verbrauchern pauschal mit in Rechnung. "Die Entscheidung ist regulierungspolitisch verfehlt", sagte eine Sprecherin des VATM zu vwd. Damit werde es Unternehmen erschwert, eigene Produkte und Dienste wie beispielsweise eine Internetflatrate einzuführen.

Die Telekom darf von den Wettbewerbern auf Beschluss des Regulierers jetzt gut 0,63 EUR für die Übertragung von zehn Kilobit pro Sekunde erheben. Bislang hatte die Telekom die Kosten für die Übergabe des Verkehrs aus ihrem Netz in das eines anderen Anbieters (ZISP) laut VATM den Verbrauchern pauschal mit berechnet. Da dieser DSL-Endkundenpreis gleich bleibe, die Nutzer aber weniger Leistung für ihr Geld erhielten, komme der Kostentransfer einer verdeckten Preiserhöhung gleich, kritisierte die Verbandssprecherin.

(Georg Stanossek)

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