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VATM: Neues TKG tendiert zu sehr pro Deutsche Telekom AG

Klare Vorgaben für stabile Wettbewerbsbedingungen fehlen

13.10.2003 - Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes steht kurz vor der Verabschiedung im Bundeskabinett.

"Dem Abbau der Endkundenregulierung steht nun leider eine schwache Vorproduktregulierung gegenüber. Stück für Stück wurden zentrale Forderungen und Formulierungen des Fachministeriums aufgeweicht und damit die erforderliche effiziente Regulierung ausgehöhlt," erklärt Peter Wagner, Präsident des VATM.

Nach dem ursprünglichen Entwurf sollte die Telekom zur Bereitstellung bestimmter wesentlicher Leistungen verpflichtet werden, wie z.B. Inkasso und Resale, um auch im neuen Rechtsrahmen Planungssicherheit für alle Unternehmen zu schaffen. "Dass die Telekom nach dem neuen Entwurf nun lediglich verpflichtet werden kann und nicht verpflichtet werden soll, wird neue Rechtsfragen aufwerfen und die Unsicherheit bei Investoren vergrößern."

(Georg Stanossek)

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