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VATM: Neues TKG tendiert zu sehr pro Deutsche Telekom AG Klare Vorgaben für stabile Wettbewerbsbedingungen fehlen
Nach dem ursprünglichen Entwurf sollte die Telekom zur Bereitstellung bestimmter wesentlicher Leistungen verpflichtet werden, wie z.B. Inkasso und Resale, um auch im neuen Rechtsrahmen Planungssicherheit für alle Unternehmen zu schaffen. "Dass die Telekom nach dem neuen Entwurf nun lediglich verpflichtet werden kann und nicht verpflichtet werden soll, wird neue Rechtsfragen aufwerfen und die Unsicherheit bei Investoren vergrößern." (Georg Stanossek)
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