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Monopolkommission warnt vor Marktmissbrauch auf TK-Märkten

VATM: Trotz mehr Wettbewerb bleibt Regulierung notwendig

12.12.2003 - Die Monopolkommission hat heute ihr 3. Sondergutachten zu den Wettbewerbsentwicklungen auf den Telekommunikationsmärkten vorgestellt.

Sie stellt insbesondere fest, dass im Orts- und Teilnehmeranschlussbereich noch kein funktionsfähiger Wettbewerb besteht und eine Lockerung der Regulierung hier nicht erfolgen kann. Nur mit einer strengen Regulierung im Zugangsbereich kann der Wettbewerb in diesen Bereichen gefördert und stabilisiert werden.

"Wir begrüßen die nachdrückliche Aufforderung der Monopolkommission an den Regulierer, die Missbrauchsmöglichkeiten und wettbewerbsbehindernden Verhaltensweisen des Ex-Monopolisten weiterhin genau zu kontrollieren und hiergegen effizient vorzugehen," erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. Dies gilt vor allem für eine wirksame Kontrolle von Bündeltarifen. "Gerade die immer undurchsichtigeren Bündelprodukte der Deutschen Telekom schädigen den Markt in den Bereichen Call-by-Call, Preselection und Komplettanschluss schon heute dauerhaft - ohne dass der Regulierer eingreift."

Kritisch wird gesehen, dass sich die Monopolkommission für eine Aufhebung der Ex-ante-Entgeltregulierung bei Fern- und Auslandsgesprächen ausspricht. "Nach den schlechten Erfahrungen mit DSL befürchten wir, dass die RegTP auch in Zukunft nicht konsequent und schnell genug gegen marktmissbräuchliches Verhalten vorgehen wird," führt Jürgen Grützner aus. "Für eine Aufhebung der Ex-ante-Regulierung ist der Wettbewerb noch nicht ausreichend entwickelt." Sollte der Gesetzgeber dennoch die Regulierung der Endkundenentgelte lockern, kann dies nur - wie von der Monopolkommission empfohlen - mit einer deutlichen Verschärfung der Missbrauchskontrolle einhergehen.

(Georg Stanossek)

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