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VG Köln: AktivPlus-Tarife der Telekom rechtswidrig

Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter

16.12.2003 - Die AktivPlus-Tarife der Deutschen Telekom verstoßen nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes Köln gegen geltendes Recht und wurden verboten.

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit drei heute bekannt gegebenen Beschlüssen (Az.: 1 L 2579/03, 1 L 2594/03 und 1 L 2789/03) entschieden, dass die von der DTAG angebotenen Optionstarife "AktivPlus xxl (neu)" und "AktivPlus basis calltime 120" gegen die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes verstoßen.

Nach Auffassung des Gerichts liegen in den Tarifen unzulässige Preisabschläge, weil sie bei einer realistischen Ausnutzung die sonst von der Regulierungsbehörde angenommenen Verbindungskosten bei weitem unterschreiten. Darin liege eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter von Sprachtelefondienstleistungen, für die ein sachlich gerechtfertigter Grund nicht gegeben sei. Gegen die Entscheidungen ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.

Welche Auswirkungen die Entscheidung auf Bestandskunden hat ist aktuell noch unklar.

(Georg Stanossek)

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