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VG Köln: AktivPlus-Tarife der Telekom rechtswidrig Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter
Nach Auffassung des Gerichts liegen in den Tarifen unzulässige Preisabschläge, weil sie bei einer realistischen Ausnutzung die sonst von der Regulierungsbehörde angenommenen Verbindungskosten bei weitem unterschreiten. Darin liege eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter von Sprachtelefondienstleistungen, für die ein sachlich gerechtfertigter Grund nicht gegeben sei. Gegen die Entscheidungen ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht in Münster möglich. Welche Auswirkungen die Entscheidung auf Bestandskunden hat ist aktuell noch unklar. (Georg Stanossek)
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