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VATM: Gesetzgeber muss TKG EU-konforme Struktur geben Neues TKG wird erstmals im Bundestag verhandelt Den Auftakt bildet die erste Lesung im Deutschen Bundestag am 15. Januar 2004. Dann wird sich der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit ausführlich mit den einzelnen Regelungen des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) befassen. In den kommenden Monaten wird sich entscheiden, ob die Konzeption des neuen TKG für verlässliche Wettbewerbsbedingungen sorgen kann. Wichtig ist vor allem, dass mit dem TKG nicht - wie auch von Verbraucher- und Datenschützern befürchtet - die Grundlage für eine dramatische Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen und Datenspeicherung gelegt wird. Das Gesetz muss zudem die Möglichkeit für eine strenge Missbrauchskontrolle bieten und faire Preise für die Produkte, die die Wettbewerber von der Telekom als marktbeherrschendem Unternehmen beziehen müssen, gewährleisten. "Gerade dort, wo Wettbewerb fehlt, werden sonst die Preise weiter steigen," warnt Peter Wagner, Präsident des VATM. Der Bundestag hat jetzt die Chance, dem neuen TKG wieder eine klare, EU-konforme Struktur und ein wettbewerbsfreundliches Gesicht zu geben." (Georg Stanossek)
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