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vzbv: Schutz vor unseriösen Mehrwertdiensten nicht ausreichend

Verschärfung des Missbrauchsgesetzes gefordert

09.03.2004 - Gut ein halbes Jahr nach Einführung des neuen Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern kann nach Ansicht der Verbraucherschützer von einer Entspannung beim Thema Mehrwertdienste keine Rede sein.

Wie die Erfahrungen der Verbraucherzentralen zeigen, unterlaufen zahlreiche Unternehmen mit immer neuen Methoden die gesetzlichen Vorgaben. Dabei geht es nicht nur um das Problem der Dialer. Auch die Reaktion auf ein per Fax oder SMS eingegangenes Gewinnversprechen "Sie haben etwas gewonnen" oder der Rückruf einer unter "entgangene Anrufe" angezeigten Rufnummer kann teure Folgen für den Nutzer haben.

Mehrfach hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) davor gewarnt. Die Häufung von Beschwerden in den Verbraucherzentralen bestätigt, dass das seit 15. August 2003 gültige Gesetz nicht ausreicht, um die Verbraucher zu schützen. "Auch das BGH-Urteil der vergangenen Woche, wonach infolge eines unbemerkt installierten Dialers entstandene Internetverbindungen nicht bezahlt werden müssen, kann nur teilweise ausgleichen, was der Gesetzgeber an Hausaufgaben bisher versäumt hat", so Patrick von Braunmühl, Leiter Fachbereich Wirtschaftsfragen des vzbv. Geschäftemacher würden mit vielfältigen Methoden die Lücken im Gesetz ausnutzen, zum Beispiel auf Rufnummern ausweichen, die vom Gesetz ausgenommen sind.

Mit Nachdruck fordert der vzbv daher eine Verschärfung des Missbrauchsgesetzes. Kernforderungen sind die Aufnahme sämtlicher Mehrwertdiensterufnummern und die Übertragung der Beweislast auf den Dienstanbieter oder Netzbetreiber. Bisher muss der Kunde beweisen, dass ein Betrag zu Unrecht oder überzogen in Rechnung gestellt wurde.

(Georg Stanossek)

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