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RegTP: Sanktionen gegen Nummernmissbrauch im Internet

Kurth: Service für Verbraucher und Unternehmen

14.05.2004 - Die RegTP hat auf ihrer Internetseite eine Tabelle veröffentlicht, die von ihr eingeleitete Maßnahmen bei Verstößen gegen das Mehrwertdienstegesetz (MWDG) enthält.

Dabei handelt es sich nicht nur um Verstöße mittels Dialer, sondern auch um die rechtswidrige Nutzung von (0)190er/(0)900er Rufnummern für Angebote z. B. über Telefon oder Fax. "Damit bieten wir allen Geschädigten einen besonderen Service", erklärte Matthias Kurth, Präsident der RegTP. "Findet der Verbraucher einen von ihm genutzten Service in der Tabelle mit eingeleiteten Maßnahmen, kann er anhand eines speziellen Vermerks erkennen, wenn keine Zahlungspflicht besteht", so Kurth weiter.

Die meisten Verfehlungen im Internet sind festzustellen beim Angebot von nicht registrierten oder nicht gesetzeskonformen Dialern oder aber bei kostenpflichtigen Dialern, die falsche Rufnummerngassen nutzen. Bei der Telefonie liegen die meisten Verstöße bei der Überschreitung der Preisobergrenze und fehlender Preisansage. Die RegTP hat die Befugnis, Anordnungen und andere geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der von ihr erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Rufnummern sicherzustellen.

(Georg Stanossek)

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