|
|
VATM fordert besseren Schutz von Preselection-Kunden Rückwerbeaktionen aus Sicht des VATM unzulässig
Inzwischen haben die Wettbewerbsunternehmen eidesstattliche Versicherungen von Kunden beigebracht, die laut Telekom angeblich zurückgeworben werden konnten, die aber eine entsprechende Willenserklärung niemals abgegeben hatten. Der VATM fordert, den Rückwerbeaktionen der Telekom durch Telefonwerbung endlich einen Riegel vorzuschieben. VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner: "Es kann nicht sein, dass die Telekom von ihren Wettbewerbern vor der Ausführung von Preselection-Verträgen die Unterschrift des Kunden verlangt und eine telefonische Bestellung nicht akzeptiert, während sie selbst genau diese Form bei der Rückumstellung von Kunden auf ihr Netz nutzt." "Die Telekom," so Grützner weiter, "verstößt mit ihrem Geschäftsgebaren nicht nur gegen das Gebot der Diskriminierungsfreiheit; vor allem hat der Kunde Anspruch darauf, dass die Regeln des Verbraucherschutzes eingehalten werden." Derartige Maßnahmen sind von anderen europäischen Regulierungsbehörden in ähnlichen Fällen bereits untersagt worden. Die im VATM organisierten Unternehmen haben sich daher an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gewandt, da diese Behinderungen eine nicht mehr hinnehmbare Intensität erreicht haben. (Georg Stanossek)
Alle Texte und Tabellen |
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||