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FST fordert wissenschaftliche Verbraucherschutz-Kommission

Gegen Missbrauch von Mehrwertdiensten

16.09.2004 - Schwarze Schafe sind erfahrungsgemäß an schnellem, kurzfristigem Profit interessiert.

Dabei werden Bearbeitungszeiten und Entscheidungswege bis hin zu eingreifenden Sanktionen von einigen unseriösen Anbietern bereits im Vorfeld gewinnbringend einkalkuliert. "Unser Konzept einer Kommission für Verbraucherschutz setzt genau an diesem Punkt an und könnte Wege und Zeiten deutlich verkürzen", so Claudia Kalenberg, Geschäftsführerin Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST).

Deshalb hat der FST anlässlich der anstehenden Referentenentwürfe zur Telekommunikations-Nummerierungs-Verordnung (TNV) den Vorschlag zur Verankerung einer "Wissenschaftlichen Kommission für Verbraucherschutz" beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) eingereicht und setzt damit insbesondere bei der Bekämpfung ad hoc auftretender verbrauchergefährdender Missbrauchserscheinungen - wie beispielsweise die Anfang September aufgedeckte "Teleflate-Affäre" - auf den Faktor Zeit.

"Im Sinne der von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) stets sehr sorgfältig durchgeführten Prüfungen aller anfallenden Verbraucherbeschwerden oder -anfragen sind selbstverständlich gewisse Bearbeitungszeiten nötig - das lässt sich gar nicht vermeiden", so Kalenberg. Nach Einschätzung des FST könnte aber eine Kommission, die sich aus Behördenvertretern, Branchenverbänden, Verbraucherschützern und Unternehmen zusammensetzt, dazu beitragen, die Entscheidungswege hin zu sanktionierenden Maßnahmen in unmittelbarer Zusammenarbeit mit der RegTP zu verkürzen. Die einfache aber leider oftmals profitable Formel `Zeitspanne gleich Gewinnspanne´ ginge nicht mehr auf.

"Unseres Erachtens könnte also erreicht werden, dass sich unseriöse Geschäftsmodelle für die Anbieter nicht mehr lohnen und deshalb von vornherein in geringerem Umfang an den Markt gebracht werden", so Kalenberg.

Der Vorschlag des FST berücksichtigt also gleichermaßen Präventions- wie Sanktionierungsmaßnahmen. Kalenberg: "In der von uns vorgeschlagenen Struktur wäre die Kommission sehr ausgewogen. Durch die Mitgliedschaft von behördlichen Vertretern wie des BMWA / BMVEL wäre die Kommission auf eine unmittelbare und konstruktive Zusammenarbeit mit der RegTP ausgerichtet - Verbraucherschützer und Verbände wie beispielsweise FST e.V. könnten die Wahrung der unterschiedlichen Interessen sicherstellen."

Dem FST-Vorschlag entsprechend, würde die Kommission neben der präventiven Beobachtung der Märkte für telekommunikationsgestützte Dienste und der Durchführung stichprobenartiger Kontrollmaßnahmen vor allem auch mit kurzfristigen Entscheidungsfindungen im Fall akut auftretender, verbrauchergefährdender Einflüsse betraut sein. Zur technischen Lösung von Problemstellungen könnte die Kommission ggf. in Zusammenarbeit mit Gutachtern - wie bereits im Vorfeld des Missbrauchsbekämpfungsgesetzes vorgeschlagen - geeignete Schutzmaßnahmen empfehlen. Die RegTP wäre an Empfehlungen zu sanktionierenden Maßnahmen zwar nicht gebunden, jedoch unter Beachtung ihres Ermessensspielraums verpflichtet, die Einleitung von Maßnahmen zu prüfen.

(Georg Stanossek)

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