|
|
VATM: Telekom-Telefone mit Zwangsvorwahl verstoßen gegen TK-Gesetz Voreinstellungen verhindern Call-by-Call und Preselection
"Die DTAG versucht somit auf technischer Ebene die rechtliche Verpflichtung, Call-by-Call und Preselection diskriminierungsfrei anzubieten, auszuhebeln und - unterstützt von Siemens - fairen Wettbewerb zu verhindern," erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. "Es gilt nun, die erweiterten Sanktionsmöglichkeiten des neuen TKG mit einer deutlichen Signalwirkung anzuwenden, um einen ausreichenden Kundenschutz zu gewährleisten," fordert Jürgen Grützner. In diesem Sinne hatte die Regulierungsbehörde der Telekom auch zuletzt verboten, verschiedene Tarife mit einem für den Kunden vertraglichen Preselection-Verbot zu koppeln. (Georg Stanossek)
Alle Texte und Tabellen |
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||