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VATM: Telekom-Telefone mit Zwangsvorwahl verstoßen gegen TK-Gesetz

Voreinstellungen verhindern Call-by-Call und Preselection

09.11.2004 - Die Deutsche Telekom sorgt durch ein neues wettbewerbsverhinderndes Verhalten für Aufsehen.

Die Geräte stellen generell die DTAG-Netzkennzahl "01033" der gewählten Nummer voran - auch dann, wenn der Kunde über Preselection voreingestellt ist oder eine Sparvorwahl über Call-by-Call gewählt hat. Das Telefon überschreibt aktiv die gewählte Sparvorwahl und trickst gezielt diejenigen Kunden aus, die eigentlich die günstigen Wettbewerbertarife per Call-by-Call oder Preselection erreichen wollen Denn nur für diese Kunden machte der ganze technische Aufwand überhaupt Sinn: Für Telekom-Kunden, die weder Preselection noch Call-by-Call nutzen, ist ein Überschreiben der Rufnummer vollkommen überflüssig.

"Die DTAG versucht somit auf technischer Ebene die rechtliche Verpflichtung, Call-by-Call und Preselection diskriminierungsfrei anzubieten, auszuhebeln und - unterstützt von Siemens - fairen Wettbewerb zu verhindern," erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM.

"Es gilt nun, die erweiterten Sanktionsmöglichkeiten des neuen TKG mit einer deutlichen Signalwirkung anzuwenden, um einen ausreichenden Kundenschutz zu gewährleisten," fordert Jürgen Grützner. In diesem Sinne hatte die Regulierungsbehörde der Telekom auch zuletzt verboten, verschiedene Tarife mit einem für den Kunden vertraglichen Preselection-Verbot zu koppeln.

(Georg Stanossek)

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