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RegTP legt Preisobergrenze für Portierung fest Rufnummernmitnahme darf nicht mehr als 29,95 Euro kosten Anlass für diesen Beschluss war eine Beschwerde über das Portierungsentgelt zweier Service-Provider, die bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen von ihren Kunden 116,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer verlangten. In einem nachträglichen Entgeltregulierungsverfahren hat die zuständige Beschlusskammer festgestellt, das dieses Entgelt nicht den Maßstäben des § 28 Telekommunikationsgesetz entspricht. Die Beanstandung erfolgte anhand eines überschlägigen Vergleichs mit den im In- und Ausland erhobenen Entgelten, die in keinem Fall 29,95 Euro überstiegen. Diese Preisobergrenze wird ab sofort auch in diesen Fällen gelten. (Georg Stanossek)
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