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Teles: Bundespatentgericht bestätigt skyDSL-Patent

Lediglich geringfügige Einschränkung der Patentansprüche

03.12.2004 - In dem Patenteinspruchsverfahren, das die DTAG und SES Astra gegen das skyDSL-Patent der Teles angestrengt hatten, bestätigte das Bundespatentgericht den Bestand dieses deutschen Patents.

Auf der Grundlage dieses Urteils des Bundespatentgerichtes (gegen das in extremen Ausnahmefällen beim BGH Rechtsbeschwerde eingelegt werden kann) wird nun das Patentverletzungsverfahren vor dem Landgericht Mannheim, das die Teles gegen DTAG/SES angestrengt hatte - wegen der Verletzung genau dieses Patentes durch den von beiden betriebenen "T-DSL via Satellit"-Dienst - weitergeführt werden. Dieses Patentverletzungsverfahren wurde vom Landgericht bis zur Entscheidung des Bundespatentgerichtes ausgesetzt. Das Landgericht Mannheim ist vorher schon der Rechtsauffassung der Teles in ihren zwei gleichgelagerten Patentverletzungsverfahren gefolgt - gegen die Plenexis GmbH und die Tellique GmbH.

Der Aufrechterhaltung des skyDSL-Patents kommt für die wirtschaftliche Entwicklung der Teles große Bedeutung zu: Ihr sehr erfolgreicher skyDSL-Dienst ist nämlich die Grundlage ihrer ambitionierten Wachstumsstrategie, und das skyDSL-Patent sichert seine Wettbewerbssituation juristisch ab.

(Georg Stanossek)

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