Der Generalanwalt äußerte sich damit zu einem schon länger dauernden Rechtstreit in Deutschland, den ISIS und O2 in Deutschland angestrengt hatten. Das Bundesverwaltungsgericht wollte vom EuGH wissen, ob europäisches Recht eine Überlassungsgebühr erlaube. Der Generalanwalt schloss Gebühren grundsätzlich nicht aus. Diese müssten aber angemessen und nicht benachteiligend sein. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.