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Telegate verklagt Telekom auf 70 Millionen Euro Überhöhte Gebühren für Bereitstellung von Teilnehmerdaten
Darüberhinaus prüft Telegate derzeit, ob weitergehende Schadensersatzansprüche gegen die Deutsche Telekom geltend gemacht werden können. Die überhöhten Datenkostenzahlungen führten insbesondere in den Anfangsjahren der Marktöffnung zu extremen finanziellen Belastungen des Unternehmens und damit zu einem klaren Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Ex-Monopolisten. Über eine diesbezügliche Klageerhebung wird das Unternehmen zeitnah entscheiden. Diese kann in Deutschland und bzw. oder auch in den USA erfolgen. Rechtsgrundlage für die neuen juristischen Auseinandersetzungen zwischen Telegate und der Deutschen Telekom AG bildet eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte Ende November in einem Grundsatzurteil den Begriff 'Datenkosten' definiert. Diese Definition entspricht der Rechtsauffassung, die Telegate seit 1996 vertritt und bereits mehrfach vergeblich bei der deutschen Regulierungsbehörde (RegTP) zur Umsetzung eingefordert hatte. Die Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts ist direkt bindend für deutsche Behörden und Gerichte. (Georg Stanossek)
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