Festnetz
News & Infos


Call by Call

Vorwahlen

Vanity-Nummern

Firmendatenbank


Internet
News & Infos


Tarifrechner

Internet by Call

Lokale Zugänge

DSL-Angebote

Freie Domains


Mobilfunk
News & Infos


Tarifrechner

Handys


Netzwerk


Mitglied im
teltarif-
Netzwerk


Mobilcom macht Umsatzsteuer-Rückerstattung geltend

Bei Erfolg ist mit Erstattung von rund 1,16 Mrd. Euro zu rechnen

17.12.2004 - Vorstand und Aufsichtsrat der Mobilcom AG haben beschlossen, Ansprüche auf Rückerstattung von Umsatzsteuer im Zusammenhang mit dem Erwerb der UMTS-Lizenz gerichtlich geltend zu machen.

Netzbetreiber in Großbritannien und Österreich haben dies bereits getan.

MobilCom Multimedia GmbH (mcm) hatte im August 2000 eine UMTS-Lizenz für 8,43 Mrd. Euro erworben. Weder die Mitteilung über den Zuschlag noch die endgültige Zahlungsaufforderung wiesen Umsatzsteuer aus. Die mcm hatte bereits 2003 um die Ausstellung einer korrekten Rechnung gebeten. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hatte dies abgelehnt.

Aus Sicht des Unternehmens und der vorliegenden Gutachten hat die RegTP unternehmerisch gehandelt und hätte deshalb nach deutschem Recht Umsatzsteuer ausweisen müssen. Das ergibt sich außerdem aus der 6. EU-Richtlinie. Bei einem Erfolg wäre mit einer Umsatzsteuer-Rückerstattung von rund 1,16 Mrd. Euro zu rechnen. Davon stehen 90 Prozent France Télécom zu. "Nach sorgfältigem Abwägen von Chancen und Risiken haben wir uns entschlossen zu klagen.", so Dr. Thorsten Grenz, Vorstandsvorsitzender der Mobilcom AG. Um den Anspruch durchzusetzen, wird Mobilcom zwei Klagen einreichen. Vor dem Landgericht Bonn soll die Bundesrepublik Deutschland auf Erteilung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis in Anspruch genommen werden. Vor dem Finanzgericht Köln soll auf Feststellung der Umsatzsteuerpflicht geklagt werden.

Das Kostenrisiko für Mobilcom ist aufgrund des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes, das seit dem 1. Juli 2004 gilt, deutlich gesunken: Einem "worst-case"-Szenario von früher rund 370 Mio. Euro steht nun ein maximales Kostenrisiko von 9 Mio. Euro gegenüber. Darin enthalten wäre das Beschreiten sämtlicher Rechtswege und Instanzen sowie sämtliche mögliche Gebühren bei einer Niederlage in allen Instanzen. Die Mobilcom-Anwälte gehen jedoch davon aus, dass das tatsächliche Risiko bei unter 4 Mio. Euro liegen dürfte.

Auf einen Verjährungsverzicht der RegTP kann sich Mobilcom nicht einlassen: Ein Verjährungsverzicht wäre in diesem Fall in seiner Wirkung nicht hinreichend sicher. Dieses Risiko kann Mobilcom gegenüber seinen Aktionären nicht verantworten. Darüber hinaus würde ein Verjährungsverzicht die Durchsetzung der Ansprüche naturgemäß verzögern. Ein entsprechender Vorteil ist dagegen nicht ersichtlich.

(Georg Stanossek)

vorherige Meldung  nächste Meldung 

Festnetz

 
Tarife Festnetz
Call by Call
Inland
Europa
USA
Welt
Infoseiten
Was ist ein Ortsgespräch?
Kostenlos telefonieren
Vanity-Nummern
Internet-Telefonie
 
     
 

Vorwahlen

 
Übersicht
Ortsvorwahlen
Landesvorwahlen