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Breko besorgt über Forderung nach strengerer Festnetz-Regulierung Veto aus Brüssel gegen Interconnection Verfahren
Die im Breko-Verband zusammengeschlossenen alternativen Anbieter, die 80 Prozent des Anschlusswettbewerbs in Deutschland repräsentieren, aber über weniger als 10 Prozent Marktanteil verfügen, können die Entscheidung nur schwer nachvollziehen. "Im Hinblick auf die ähnliche Situation der Anrufzustellung in Mobilfunknetze - vor allem hinsichtlich der Höhe und der Art der Festlegung der so genannten Terminierungsentgelte - ist die Position der Kommission sicherlich nachvollziehbar", erklärt Verbandspräsident Peer Knauer. Angesichts der andersartigen Wettbewerbssituation im Festnetz und der eingeschränkten Möglichkeiten der Telekom-Wettbewerber, die Terminierungs-entgelte selbst zu bestimmen, sei die Forderung aus Brüssel aber eher unverständlich. "Die Entscheidung kann nur mit einem sehr dogmatischen Ansatz begründet werden.", so Knauer. "Die derzeit geltenden Terminierungsentgelte sind nicht Gegenstand des Einspruchs aus Brüssel.", betont der Breko-Präsident. "Diese wurden von der Regulierungsbehörde nach eingehender Prüfung genehmigt." Vielmehr gehe es hier um die Marktanalyseverfahren, die seit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes für verschiedene Teilmärkte von der RegTP durchzuführen sind. Im vorliegenden Fall hat der Regulierer bislang nur über die Abgrenzung des Marktes entschieden. In einem zweiten Schritt muss er eine Entscheidung über die zu treffenden Maßnahmen fällen. "Die enge Begrenzung des Marktes auf die Anrufzustellung führt zu dem scheinbar widersinnigen Ergebnis, dass unseren Unternehmen in diesem kleinen Teilbereich eine erhebliche Marktmacht bescheinigt wird." erläutert Knauer. "Die Annahme der EU-Kommission, dass wir damit einseitig der Telekom die Preise diktieren können, ist jedoch absurd.", so Knauer weiter. Im Rahmen einer vorausgegangenen Anhörung in Brüssel hatte der Breko dargelegt, dass die Wettbewerber zwingend auf die Weiterleitung der Gespräche in ihre Netze angewiesen sind. Die Kommission hatte zu erkennen gegeben, dass es nicht ihre Absicht sei, den Infrastrukturwettbewerb durch strenge Maßnahmen zu behindern, vielmehr müsse zunächst die Marktanalyse zutreffend vorgenommen werden. Danach liege es am nationalen Regulierer, sinnvolle Regulierungsentscheidungen zu treffen. (Georg Stanossek)
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