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Breko-Unternehmen klagen gegen Preis für letzte Meile

Europäischer Vergleich nicht ausreichend berücksichtigt

01.06.2005 - Gut vier Wochen nachdem die RegTP ihre Entscheidung zum Preis für die TAL getroffen hat, haben jetzt elf Mitgliedsunternehmen des Breko beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen den Beschluss eingereicht.

In der Entscheidung hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post den Preis, den Wettbewerber der Telekom für die Teilnehmeranschlussleitung - die "letzte Meile" zum Kunden - zu zahlen haben, auf 10,65 Euro festgesetzt. Die Wettbewerber, darunter EWE TEL, ISIS Multimedia Net, M-Net, Netcologne, Tropolys und Versatel, kritisieren insbesondere die Nichtbeachtung des Konsistenzgebotes, das seit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im vergangenen Jahr Maßstab für jede Entscheidung des Regulierers sein muss.

"Trotz der deutlich höheren Absenkung als bei bisherigen Entscheidungen zur 'letzten Meile' sind wir mit unserer Forderung nach einem TAL-Preis von unter 10 Euro nicht vollständig durchgedrungen", erklärt Verbandspräsident Peer Knauer. "Wir sehen aber gute Chancen, dass unsere Rechtsauffassung gerichtlich bestätigt wird." Mitgliedsunternehmen des Breko hatten in dem Verfahren durch die Vorlage eines Rechtsgutachtens dargelegt, dass sich die Preisfestsetzung an einem europäischen Vergleichsmaßstab der fünf besten Mitgliedsstaaten zu orientieren habe, der eine TAL-Miete von unter 10 Euro ergeben hätte. Für diesen Fall hatten die im Breko zusammengeschlossenen City- und Regio-Carrier zusätzliche Investitionen in Höhe von 500 Millionen Euro und den verstärkten Ausbau von Breitbandanschlüssen auch in ländlichen Regionen in Aussicht gestellt. Die Beschlusskammer hatte diese Berechnungsmethode - anders als in ihrer vorhergehenden Entscheidung - nicht berücksichtigt.

Zu einer schnellen gerichtlichen Klärung wird es aber kaum kommen, da noch weitere Klagen gegen frühere Beschlüsse des Regulierers zur Teilnehmeranschlussleitung zum Teil seit 1998 anhängig und Urteile noch nicht ergangen sind. In diesem Zusammenhang muss das Bundesverfassungsgericht noch eine Grundsatzentscheidung zur Vorlage vollständiger Verfahrensakten treffen, auch wenn diese Geschäftsgeheimnisse der Telekom beinhalten.

(Georg Stanossek)

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