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EU-Gericht erlaubt Monopol bei Internet-Wetten

EU-Staaten dürfen Monopole bei Sportwetten im Internet einrichten

08.09.2009 - Die EU-Staaten dürfen Monopole bei Sportwetten im Internet einrichten, um Betrug und andere Straftaten zu verhindern.

Die folgende dpa-Meldung wurde nicht redaktionell von xdial.de bearbeitet.

Die EU-Staaten dürfen Monopole bei Sportwetten im Internet einrichten, um Betrug und andere Straftaten zu verhindern. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte heute in Luxemburg ein in Portugal bestehendes Monopol für Lotterien, Lottospiele und Sportwetten im Internet für rechtmäßig. Ein Verbot für andere Anbieter sei mit dem grundsätzlich in der EU geltenden freien Dienstleistungsverkehr vereinbar, entschieden die höchsten EU- Richter.

Das Gericht wies damit eine gemeinsame Klage der Fußball-Liga Portugals und des in Gibraltar ansässigen Wettanbieters Bwin zurück.

Das portugiesische Monopol beschränke die Dienstleistungsfreiheit, doch könne dies "aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein". Die Kriminalitätsbekämpfung könne ein solcher zwingender Grund sein, der ein Monopol rechtfertige.

Angesichts der Beträge, die mit Glücksspielen eingenommen werden, und angesichts der möglichen Gewinne, gebe es bei den Spielen "eine erhöhte Gefahr von Betrug und anderen Straftaten", stellten die Richter fest (Rechtssache C-42/07). Das portugiesische Monopol könne geeignet sein "den Betrieb dieser Spiele in kontrollierte Bahnen zu lenken" und die Verbraucher vor Betrug zu schützen. Die Tatsache, dass ein Wettanbieter in einem anderen EU-Staat seine Dienstleistung rechtmäßig über das Internet anbiete, könne nach Ansicht eines anderen EU-Staats durchaus "nicht als hinreichende Garantie für den Schutz der nationalen Verbraucher vor den Gefahren des Betrugs und anderer Straftaten angesehen" werden.

Glücksspiele über das Internet beinhalteten wegen des fehlenden unmittelbaren Kontakts zwischen Verbraucher und Anbieter "anders geartete und größere Gefahren des Betrugs und anderer Straftaten".

Außerdem ist nach Ansicht des EuGH nicht ausgeschlossen, dass ein Wettanbieter, der für manche Sportwettbewerbe und Mannschaften als Sponsor auftritt, "eine Stellung innehat, die es ihm erlaubt, den Ausgang unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen und so seine Gewinne zu erhöhen".

Der europäische Verband der staatlichen Lotteriegesellschaft begrüßte das Urteil: "Das ist ein großer Sieg für staatliche Lotterien". Nun könnten nationale Regierungen den staatlichen Lotterien Monopole gewähren, auch wenn private Anbieter in einem anderen EU-Staat zugelassen seien.

(xdial.de)

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