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EU-Verfahren ist Grund für GEZ-Schreiben

Keine rechtlichen Nachteile bei Unterschrift und Rücksendung

20.08.2009 - Hintergrund des Schreibens sei, dass Anfang November 2009 das neue europaweit einheitliche Lastschriftverfahren eingeführt wird.

Die folgende Pressemeldung wurde nicht redaktionell von xdial.de bearbeitet.

Die GEZ fordert Verbraucher derzeit per Post auf, ihre Kontoverbindung schriftlich zu bestätigen. Nötig seien eine Unterschrift und das Rücksenden eines Abschnitts. Die Erklärung dazu liefert nun die Verbraucherzentrale Niedersachsen in Hannover: Hintergrund des Schreibens sei, dass Anfang November 2009 das neue europaweit einheitliche Lastschriftverfahren eingeführt wird. Dieses setzt eine schriftliche Bestätigung des Verbrauchers voraus, die früher häufig nicht gegeben wurde. In dem Schreiben der GEZ ist davon keine Rede.

"Welche konkreten rechtlichen Änderungen mit der schriftlichen Bestätigung der Einzugsermächtigung sichergestellt werden sollen, ist für den Verbraucher weder erkennbar noch nachvollziehbar", sagt Verbraucherschützerin Kathrin Körber. Viele Verbraucher seien daher verunsichert, vor allem weil sie seit Jahren auf diesem Weg ihre Rundfunkgebühren zahlten. Es habe einen Ansturm auf den telefonischen Beratungsservice gegeben.

Rechtliche Nachteile sind nach Angaben der Verbraucherzentrale aber nicht mit der Unterschrift und dem Rücksenden des Papiers verbunden. Es würden bis zum Jahresende 13 Millionen Rundfunkteilnehmer von der GEZ angeschrieben, die Einzugsermächtigung zu bestätigen. Die GEZ in Köln teilt auf Anfrage mit, die Schreiben würden seit dem 15. Juli versandt. "Ein paar Tage später" habe es dann auch Informationen zum Hintergrund auf der Homepage gegeben. Das Einsenden der Unterschrift sei auch per Fax möglich.

(dpa)

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