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opendownload.de ist das "Schwarze Schaf des Jahres 2009" P4M verleiht dem Betreiber der Seite "opendownload.de" den Negativ-Preis Die folgende Pressemeldung wurde nicht redaktionell von xdial.de bearbeitet. Anlässlich des Weltverbrauchertags, der jährlich am 15. März stattfindet, wählte eine Expertenjury den Betreiber der Seite opendownload.de zum "Schwarzen Schaf des Jahres 2009". "Die Methode von opendownload.de ist besonders dreist, da den Kunden kostenlose Software verkauft und ihnen durch die Registrierung auch noch ein 2-Jahres-Abonnement aufgedrückt wird. Die durch eine geschickte Verschleierung erloschene Widerspruchsfrist gegen diese Machenschaften zeigt die ganze kriminelle Energie", sagt Jurymitglied Prof. Dr. Hennicke. Vergeben wird der Negativ-Preis für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet von der Firma P4M - Die InternetAgenten, die seit Mai 2008 zur OpSec Security Group, Boston/USA gehört und die mit der Initiative "Das Schwarze Schaf" auf unlauteren Handel im Internet und die kriminellen Methoden von Internetbetrügern aufmerksam machen möchte. "Wir freuen uns, dass wir auch in diesem Jahr wieder sechs kompetente Fachjurymitglieder aus den Bereichen Wirtschaft, Medien, Forschung und Recht gewinnen konnten, die unsere Aktion unterstützen", sagt Wolfgang Greipl, einer der Geschäftsführer von P4M. Opendownload.de bietet verschiedene Softwareprogramme zum Download an - vermutlich ausschließlich solche, die von den Herstellern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Doch wer annimmt, dass er sich die Software auf dieser Seite kostenlos herunterladen kann, irrt, denn die Nutzung der Angebote erfordert eine kostenpflichtige Registrierung. Dies ist jedoch auf der Startseite nicht ersichtlich, so dass viele Nutzer ungewollt in eine Abofalle geraten. Wie betroffene User schrieben, wurden sie erst durch eine Rechnung der Betreiberfirma darauf aufmerksam, dass sie mit der Anmeldung ein 2-Jahres-Abonnement in Höhe von 96 Euro pro Jahr abgeschlossen haben. Ein weiterer Kritikpunkt liegt in der Widerrufsbelehrung. So heißt es auf der Seite, dass das Widerrufsrecht des Kunden vorzeitig erlischt, wenn der Anbieter mit der Ausführung der Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Kunde diese selbst veranlasst hat. Dies ist jedoch nicht zulässig, da das Widerrufsrecht nicht durch den Verkäufer eingeschränkt werden darf. (xdial.de)
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