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Weitere Verfahren gegen Mobilcom-Gründer Schmid

Der Ex-Milliardär beschäftigt weiterhin die Justiz

29.01.2010 - Gegen den Mobilcom-Gründer Gerhad Schmid sind weitere Verfahrens wegen des verdachts der Untreue und des vorsätzlichen Bankrotts anhängig.

Die folgende Agenturmeldung wurde nicht redaktionell von xdial.de bearbeitet.

Der Gründer der Mobilcom AG, Gerhard Schmid, beschäftigt weiter die Justiz. Während der Ex-Milliardär vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe um einen Freispruch kämpft, wartet beim Landgericht Kiel ein weiteres Verfahren wegen Untreue auf ihn. Ein Termin sei noch nicht bekannt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kiel heute auf Anfrage. Die Behörde ermittle zudem in einem weiteren Fall wegen des Verdachts des vorsätzlichen Bankrotts. Dieses Verfahren steht nach Angaben des Sprechers im Zusammenhang mit der Verurteilung Schmids im Januar 2009 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig und sollte eigentlich am 4. Februar vom BGH überprüft werden. Der Termin wurde jedoch verschoben.

Wann sich die Karlsruher Richter sich nun mit dem Fall (Az.: 3 StR 314/09) befassen, war zunächst offen. Laut Urteil des Landgerichts Kiel hatte Schmid im Jahr 2002 Geld und Unternehmensanteile im Gesamtwert von 1,2 Millionen Euro nach Liechtenstein geschafft, um sie vor einer drohenden Pfändung in Sicherheit zu bringen.

Hintergrund war, dass die sächsische Landesbank dem Manager ein Darlehen von 100 Millionen Euro kündigen wollte.

Die Staatsanwaltschaft hatte damals zweieinhalb Jahre Haft für den Ex-Milliardär gefordert. Dessen Verteidiger hatten einen Freispruch verlangt. Beide Seiten gingen in Revision. Später erhob die Staatsanwaltschaft Kiel Anklage wegen Untreue im Zusammenhang mit Aktienoptionsgeschäften, sagte ein Sprecher.

Das Landgericht Kiel habe eine Eröffnung des Hauptverfahrens zunächst abgelehnt. Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung vor dem Oberlandesgericht Schleswig sei jedoch erfolgreich gewesen, so dass das Landgericht verhandeln müsse. In dem weiteren Verfahren sei - auch mit Blick auf das noch ausstehende BGH-Urteil - noch keine Anklage erhoben worden.

(xdial.de)

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