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Rheinland-Pfalz will Online-Durchsuchung erlauben Der Gesetzesentwurf muss den Landtag noch passieren Die rheinland-pfälzische Polizei soll im Kampf gegen internationalen Terrorismus und organisierte Kriminalität mehr Möglichkeiten bei der Arbeit bekommen. Nach einem heute beschlossenen Gesetzentwurf sollen unter anderem personenbezogene Daten im Internet verdeckt ermittelt werden dürfen. Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, das nach Inkrafttreten des BKA-Gesetzes Anfang 2009 eine solche sogenannte Online-Durchsuchung erlauben will. In Bayern wurde sie schon 2008 zugelassen. Die Online-Durchsuchung sei der "richtige Weg, um in außergewöhnlichen Gefahrenlagen handlungsfähig sein zu können", sagte Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) laut Mitteilung in Mainz. Für eine erfolgreiche Gefahrenabwehr sei es unerlässlich, "dass die Methoden der Sicherheitsbehörden mit den technischen Möglichkeiten der Terroristen und Kriminellen Schritt halten". Der von Gesetzentwurf des Polizei- und Ordnungsbehördengesetztes (POG) sieht zudem vor, dass verschlüsselte Telefonate im Internet überwacht und etwa Mobilfunknetze bei Terrorgefahr abgeschaltet werden dürfen. Damit könnte etwa verhindert werden, Bomben per Handy zu zünden. In beiden Fällen ist eine richterliche Anordnung nötig. Aufenthalts-, Kontakt- und Näherungsverbote sollen bei Stalking erlaubt werden, auch wenn Oper und Täter keine enge Beziehung zueinander haben. Die Ermittler sollen außerdem öffentlich nach Menschen fahnden dürfen, von denen eine Gefahr anderer ausgeht. Bisher war dies nur erlaubt, wenn die Gesuchten selbst bedroht waren. Darüber hinaus soll das Zeugnisverweigerungsrecht auf Ärzte, Rechtsanwälte und Journalisten ausgeweitet werden. Damit gehe das POG weiter als das BKA-Gesetz, wonach nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete die Auskunft bei polizeilichen Befragungen verweigern dürften und vor verdeckten Datenerhebungen umfassend geschützt seien. Im Gesetzesentwurf wird zudem klargestellt, dass die sogenannte Rasterfahndung nur zur Abwehr einer Gefahr zulässig ist und nicht bereits im Vorfeld. Außerdem ist der automatisierte Nummernschild- Abgleich aufgehoben. Wegen fehlender Geräte wurde von der bisher bestehenden Ermächtigung nie Gebrauch gemacht, wie ein Ministeriumssprecher erklärte. Über den Gesetzesentwurf muss der Landtag entscheiden. Dem Sprecher zufolge kann die Novelle erstmals im September auf der Tagesordnung des Parlaments stehen. (ddp / xdial.de)
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