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NDR genehmigt uneingeschränktes Angebot von "tagesschau.de"

Der BDZV kündigt massiven Widerstand gegen die Entscheidung an

12.02.2010 - Berichten zufolge hat der Rundfunkrat des NDR ein uneingeschränktes Angebot des gebührenfinanzierten Portals "tagesschau.de" genehmigt. Damit dürfen künftig die Inhalte ohne Verweis auf konkrete Sendungsbegleitung im Internet angeboten werden. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) appellierte bereits an die Rundfunkräte, keinesfalls der Entscheidung des NDR zuzustimmen.

Der Rundfunkrat des NDR hat offenbar ein uneingeschränktes Angebot des gebührenfinanzierten Portals "tagesschau.de" genehmigt. "tagesschau.de" soll gemäß einem Gutachten ein eigenständiges Angebot sein, das ohne Verweis auf konkrete Sendungsbegleitung im Internet alles anbieten darf, wie "Spiegel Online" heute berichtete. Damit wäre "tagesschau.de" von den im neuen Rundfunkstaatsvertrag vorgesehenen Einschränkungen für öffentlich-rechtliche Internetangebote nahezu vollständig befreit.

Der NDR wollte noch im Tagesverlauf eine Erklärung dazu abgeben. Dem Dokument zufolge, das "Spiegel Online" vorliegt, soll "tagesschau.de" den sogenannten Drei-Stufen-Test ohne Einschränkungen bestehen: "Nach Abwägung aller Argumente neigt der NDR-Rundfunkrat der Auffassung zu, dass der qualitative publizistische Beitrag von 'tagesschau.de' die negativen Auswirkungen auf die Wettbewerber deutlich überwiegt", hieß es darin. "tagesschau.de" solle als "nichtsendungsbezogenes Telemedium" genehmigt werden, wodurch staatsvertragliche Begrenzungen weitgehend entfallen würden.

Die Drei-Stufen-Tests sollen klären, inwieweit öffentlich-rechtliche Online-Angebote den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrags entsprechen. Das neue Gesetz war notwendig geworden, weil die EU-Kommission Rundfunkgebühren als begründungspflichtige staatliche Subventionen ansieht. Über ARD-Gemeinschaftsangebote wie "tagesschau.de" müssen alle neun Rundfunkräte der Landesrundfunkanstalten abstimmen.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) appellierte bereits an die Rundfunkräte, keinesfalls der Entscheidung des NDR zuzustimmen. Wenn der NDR sich die Regulierungsvorschriften nach Lust und Laune zurechtbiege, bis sie passten, sei dies auch eine Verhöhnung des Gesetzgebers, sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff.

Auch die Zeitschriftenverleger wollten "diese Grenzüberschreitung" nicht akzeptieren und alle politischen und rechtlichen Mittel dagegen in Bewegung setzen, sagte Wolfgang Fürstner, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). In einem Brief an Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU), der die Rechtsaufsicht für den NDR-Rundfunkrat hat, bittet Fürstner um ein Einschreiten gegen die Pläne des NDR.

(dpa / xdial.de)

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